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  • Stadt Gersfeld

    Stadtdaten


    Bundesland: Hessen
    Regierungsbezirk: Kassel
    Land
    Kreis:
    Fulda
    Geografische Lage: 50° 27' n. Br. 09° 55' ö. L.
    Höhe: 371 - 950 m ü. NN
    Fläche: 89,37 km²
    Einwohner: 6.359 (31. Dezember 2004)
    Bevölkerungsdichte: 71 Einwohner je km²
    Postleitzahl: 36129
    Telefonische Vorwahl: 06654, 06656
    Kfz-Kennzeichen: FD
    Gemeindeschlüssel: 06 6 31 010
    Adresse der Stadtverwaltung: Marktplatz 19 36129 Gersfeld

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    Geschichte der Stadt Gersfeld


    Auch im Herrschaftsgebiet Gersfeld hatten die Untertanen Abgaben und Frondienste zu leisten; die Lehrer und Pfarrer waren jedoch davon befreit.

    Von den Bauern des Gersfelder Gebietes waren jährlich folgende Frondienste für die Herren von Ebersberg zu Gersfeld zu erbringen: 112 Holzfuhren, 141 "Burgsitzfuhren" (Fuhren von und zu der Burg bzw. dem Schloss), 21 Tage Dungfuhren, 40 Tage jährlich Pflügen, 35 Heufuhren, 40 Erntefuhren, 2 Weinfuhren, 2 Wildzeugfuhren (von und zu der Jagd), Schlagen von 437 Klafter Holz, 646 Tage und einen halben Tag Arbeiten am Burgsitz, 227 Tage Dung aufzuladen, 430 Tage zu mähen, 616 Tage Frucht zu schneiden, 362 Tage Heu zu machen (an den 10 bis 12 Tagen der Heuernte waren täglich 30 bis 36 Fronpflichtige dazu verpflichtet), 427 Tage zu fischen, je 1674 Tage im Jahr Hetz- und Treibjagden mitzumachen, 95 Tage besondere "Eintagsfrohnden", 431 Botengänge, 589 Haspeln voll Garn zu spinnen.- 1829 waren in den Fronlisten der Herrschaft 239 fronpflichige Untertanen mit "Hand- und Fuhrfronen" verzeichnet. Die Frondienste waren "ungemessen", das heißt, die Dienste konnten in beliebiger Anzahl und Länge von der Herrschaft beansprucht werden.

    Erst 1829 wurden Verhandlungen mit der Herrschaft geführt, die Dienste als "gemessene Frohnden" festzulegen. Beispiel: Der Sattler Johann Schüßler aus Gersfeld hatte dann folgende "Handfrohnden" jährlich zu verrichten: 1 Tag Holzmachen, 1 1/2 Tage Burgarbeiten, 1 Tag Mähen, 2 Tage Fruchtschneiden, 1 Tag Fischen, 3 1/2 Tage Hetz- und 3 1/2 Tage Treibjaden, 1 Tag Botengänge, 1 1/2 Tage Spinnen. Dazu kamen noch die "Fuhrfrohnden" mit Pferd und Wagen. - Für die meisten Fronabeiten erhielten die Untertanen die Verköstigung. Wer verhindert war, hatte einen entsprechenden Betrag als Frohngeld zu zahlen (Staatsarchiv Marburg 112b/1177).

    Im Zuge der französischen Revolution hatte Napoleon in Europa, so u. a. im Fürstentum Fulda und in der Herrschaft Gersfeld, durch ein Dekret von 1808 die Leibeigenschaft und die damit verbundenen Frondienste abgeschafft, die aber nach der Niederlage Napoleons 1816 teilweise wieder eingeführt wurden. Die Abgabenlast blieb aber bestehen. Erst Mitte des 19. Jahrhunderts konnten die "Untertanen" ihre jährlichen Abgaben durch eine einmalige Zahlung des 20fachen, später 25fachen Jahresbetrages an die ehemalige Herrschaft ablösen: Das Gesetz zur Grundentlastung ("Ablösungsgesetz") vom 4.6.1848 hat in Bayern die bäuerliche Lage grundlegend geändert. Die Höhe der bisherigen jährlichen Belastungen wurden durch Kommissionen geschätzt und festgelegt ("fixiert"). Im Gebiet Gersfeld gab es in den Landgemeinden dabei keine Probleme. In der Stadt Gersfeld selbst beanstandete jedoch der Grundherr von Frohberg 1852 die Festlegungen als zu niedrig und beantragte die Abberufung der Kommission, was von der Regierung aber abgelehnt wurde. Die von der "Fixierungskommission" festgelegten Ablösesumen wurden von der Regierung bestätigt; auch dagegen legte Frohberg Einspruch ein, jedoch erfolglos.- Auch die Abgaben der Bauern an die Pfarrei konnte abgelöst werden, z. B. wurden 1885 die bisherigen Korn-, Hafer- und Geldabgaben der Gersfelder an den evangelischen Pfarrer durch eine Zahlung abgelöst, was von der Regierung bestätigt wurde. Nun waren die Bauern die Besitzer statt bisher nur die Nutznießer ihrer Grundstücke (Staatsarchiv Marburg 112b/1254 und 1610; 180 Gersfeld Nr. 330, 357, 395 und 493).

    Unabhängigkeit Gersfelds

    1656 hatten die Unabhängigkeits-Bestrebungen der Ebersberger und anderer fuldischen Ritter endlich Erfolg: Sie schieden aus der Fürstabtei Fulda aus und erhielten ihre Selbständigkeit, sie waren nun "reichsfrei" und nur dem Kaiser untertan. Am 15. Mai 1656 konnte zwischen dem Fuldaer Abt und einer Abordnung der buchonischen Ritter in Würzburg folgender Vertrag unterzeichnet werden:

    1. Die Reichsfreiheit der fuldischen Ritter und ihr Anschluß an die Fränkische Ritterschaft als "Buchisches Quartier" wird rechtlich bestätigt.
    2. Die fuldische Ritterschaft erkennt den Fürstabt nicht mehr als Landesherrn an, sondern nur noch als ihren Lehnsherrn.
    3. Dem Fürstabt steht nur die Höhere Gerichtsbarkeit über die ritterlichen Untertanen zu (bei Mord, Raub, Brand und Notzucht); die niedere Gerichtsbarkeit üben die Adligen selbst aus.

    Auf dem Ritterkonvent am 3. Juni 1656 in Tann begrüßten alle buchischen Ritter diesen Vertrag, der dann durch Kaiser Leopold am 8. April 1659 bestätigt wurde (Staatsarchiv Marburg 112d/831, 832).- Seit der Selbständigkeit Gersfelds im Jahre 1656 stand also den Ebersberger Herren in ihrem Gebiet die niedere Gerichtsbarkeit zu, während die höhere Gerichtsbarkeit beim Fuldaer Fürstabt blieb. Das Gersfelder Herrschaftsgericht stellte im mittleren Schloss drei Räume als Gefängniszellen zur Verfügung. Wenn darin Arrestanten verwahrt, wurden sie von "Frohnwächtern" bewacht, also von Untertanen, die diesen Wachdienst als Frondienst zu leisten hatten. Als 1816 Gersfeld an Bayern kam, fiel die höhere Gerichtsbarkeit an den bayerischen Staat, die "Criminal-Gerichtspflege" kam also an das Landgericht Bischofsheim. Die Gersfelder Adligen waren aber nach wie vor für kleinerer Vergehen ihrer Untertanen zuständig.

    Die Gersfelder Arrestzellen wurden häufig auch für sogenannte "Schubhäftlinge" benötigt, also für die einmalige nächtliche Unterbringung solcher Häftlinge, die an andere Orte überführt wurden. Nun waren aber die alten Arrestzellen im Schloss wegen "Beschränktheit, Mangel an Heizvorrichtung usw." unzumutbar, deshalb mussten die Gendarmen die Arrestaten meistens mit in ihr Quartier nehmen; bei weiblichen Häftlingen war das überhaupt nicht möglich. Als Gersfeld 1862 Sitz eines bayerischen Bezirksamt wurde, sollte endlich ein ausreichendes Gefängnis bereit gestellt werden. Es geschah aber nichts. 1866 war in Gersfeld der Polizist Andreas Popp stationiert mit dem Titel "Brigadier zu Fuß II. Klasse". Als Gersfeld 1867 preußisch wurde, bahnte sich eine Lösung an: Der Gemeindediener Schulz stellte zwei heizbare Zimmer in seinem Haus der Polizei zur Verfügung und ließ sie auf eigene Kosten zu Arrestzellen herrichten. Die Schlafpritschen, Strohsäcke, wollene Decken, Wasserkrüge und "Nachteimer" wurde aus Kassel beschafft. Schulz übernahm auch die Bewachung der Häftlinge; deren Verköstigung wurde dem Gastwirt Füller in Gersfeld auf Staatskosten übertragen (Staatsarchiv Marburg 100/3537, 112b/1368).

    Holznutzungsrechte

    Das Recht, Holz in den herrschaftlichen Wäldern zum Eigengebrauch zu schlagen und das Vieh auf den herrschaftlichen Weiden grasen zu lassen, stand den Bauern der zur Herrschaft Gersfeld gehörenden Dörfern seit Jahrhunderten zu. Insgesamt gab es 224 Deputatholzberechtigte. Als Gegenleistung hatten die Berechtigten jährlich eine "Holzsteuer" von 19 Kreuzern und ein "Stammgeld" von 10 Kreuzern an die Herrschaft zu entrichten. Dieses Weide- und Holzrecht wurde den Gersfeldern aber schon im 17. Jahrhundert von der Gersfelder Herrschaft betritten. Es kam zu verschiedenen Prozessen, die sogar am Kaiserlichen Reichsgerichtshof in Wien verhandelt wurden: 1753 legte eine kaiserliche Verordnung fest, dass bis zu einem endgültigen Urteil die alte Rechtslage bestehen bleiben solle. 1767 wurde die Gersfelder Herrschaft dann angewiesen, den Bauern einen angemessenen Weideplatz für ihr Vieh zur Verfügung zu stellen. Das endgültige Urteil erging 1797 und bestätigte den Gersfelder Bauern ihr altes Weide- und Holzrecht. Doch Freiherr Amand Philipp von Ebersberg zu Gersfeld hielt sich nicht an dieses Urteil und verbot unter Strafandrohung den Gersfeldern die Nutzung der herrschaftlichen Weidegebiete. Deshalb wandten sich die Gersfelder 1802 erneut an den Kaiser, nachdem einige Bauern von ihrer Herrschaft mit Daumenschrauben bestraft und nach Würzburg ins Gefängnis geführt worden waren. Als andere geprügelt und von freiherrlichen Dienern "ihres Viehs beraubt" wurden, schickten sie 1803 Johann Friedrich und Lorenz Seifert nach Wien, um sich zu beschweren und ihr Recht einzufordern. Die beiden Gersfelder erhielten aber in Wien zunächst einen Tadel, weil sie sich unter Umgehung des Rechtswegs direkt an den Kaiser gewandt hatten. Doch hatten sie schließlich Erfolg: Es wurde ein neuer Prozess angestrengt, der mit dem Ergebnis endete, dass der Gersfelder Herrschaft eine Durchführungs- Kommission angedroht wurde. Eine Zeitlang hielt sich die Herrschaft nun an ihre Verpflichtungen. Doch nachdem 1806 Gersfeld würzburgisch geworden war, verweigerte sie erneut den Bauern ihre Rechte. So befasste sich 1811 das Würzburger Hofgericht mit diesem Fall - ergebnislos. 1815 wurde Gersfeld bayerisch, und die Gersfelder legten nun bei der Hofkommission in München ihre Beschwerde ein, wo sie an das Justizministerium verwiesen wurden, das zwar die alten Rechte bestätigte, die Streitigkeiten aber nicht beseitigte (Staatsarchiv Marburg 112b/57 und 97). Die adligen Gutsbesitzer konnten dann durch das bayerische Forstgesetz von 1852 ihre Holzdeputatpflicht loswerden, also die Pflicht der freien Holzabgabe an die Bürger aus den herrschaftlichen Wäldern. Insgesamt gab es 224 Deputatholzberechtigte im Gersfelder Gebiet, darunter auch das Gersfelder Gemeindehaus, dem jährlich 3 Klafter Holz zustanden. Die Größe der Gersfelder Herrschaftlichen Waldungen wurde mit "circa 4300 Tagewerk" angegeben. Graf Ludwig von Frohberg zu Gersfeld stellte also 1865 den Antrag, die Waldnutzungerechte der Untertanen geldlich abzulösen und schlug dafür eine Gesamtsumme von 150.000 Gulden für die Deputatberechtigten vor; das waren 670 Gulden für jeden Bauern, was den Betroffenenm als zu wenig erschien. Sie legten deshalb Einspruch ein, außerdem warf man dem Graf vor, er wolle die Waldungen verkaufen. Es kam zu einem Prozess des Grafen gegen den Gersfelder Gemeinde-Vorsteher Seifert, der aber wegen der politischen Lage 1866 abgebrochen wurde. Unter preußischer Verwaltung nach 1867 wurde das Ablösungsverfahren dann weitergeführt. Der Krieg von 1870/71 verzögerte die Sache erneut. Die endgültige Einigung erfolgte schließlich am 1. Juli 1874: Der Graf zahlte als Ablösesumme insgesamt 206.497 Mark und 12 Pfennig, die an die Berechtigen verteilt wurden. Somit war die Brennholzberechtigung der Gersfelder "für immer aufgehoben" (Staatsarchiv Marburg 112b/1253, ferner 180 Gersfeld Nr. 319, 375, 493, 494, 658 u. a.).

    Übergabe der Herrschaft Gersfeld 1809

    Der letzte männliche Ebersberger in Gersfeld, Ernst Amand, hatte 1786 sein Herrschaftsgebiet an seine Tochter Marie Louise übergeben, die 1785 den Grafen Joseph Wilhelm von Montjoye (Frohberg) geehelicht hatte. Nach dem Tode ihres Mannes 1804 heiratete Marie Louise 1809 den (bürgerlichen) Andreas Bader. Sie zog nach Bamberg und übergab die Herrschaft 1809 an ihre beiden Söhne, die zu diesem Zeitpunkt noch unter Vormundschaft standen. Im Übergabe-Vertrag heißt es u. a.: "Die unterzeichnete Besitzerin der gesamten Herrschaft Gersfeld, Maria Louise Charlotte Anna Jeannette Bader geborene Freyin von Ebersberg genannt von Weyhers und Leyen, übergibt den vollen Besitz der gesamten gedachten Herrschaft mit allen Rechten und Zubehörungen, sowohl was zu dieser Herrschaft ein Würzburgisches Mannlehen, als auch ursprüngliches Fuldaisches Weiberlehen (das an Töchter vererbbar war) oder freies Allod (Eigenbesitz) ist, die Verwaltung und den vollen Genuß derselben, an ihre beiden Söhne erster Ehe: Ernst Heinrich Fidel und Georg Carl Joseph Fidel, Grafen von Montjoye und Laroche, und für dieselben an deren Vormund, den geheimen Kammerrat Carl Friedrich Wilhelm Gottlob Freyherrn von Bibra." Der Vertrag hatte 30 Paragraphen. Man kam darin überein, das Einkommen aus dem Herrschaftsbezirk, das jährlich etwa 6300 Gulden betrug, folgendermaßen aufzuteilen: 2000 Gulden jährlich an Marie Louises Mutter als "Wittum", 2100 Gulden an Marie Louise selbst, 1200 Gulden an den ältesten Sohn Ernst Heinrich Fidel, 700 an den zweiten Sohn ("da er in Diensten steht") und 300 Gulden jährlich an die Tochter bis zu ihrer Verehelichung (Staatsarchiv Marburg 112b/101).

    Einwohnerzahlen Gersfelds 1782

    Im Ebersberger Archiv heißt es über die Einwohnerzahl der Pfarrei Gersfeld im Jahre 1782: "Die hier Eingepfarrten wohnen außer in dem Flecken Gersfeld noch in 11 Dörfern und 20 Höfen, und machen nach einer im abgewichenen (vergangenen) Jahr angestellten Zählung 2599 Seelen aus, nämlich 484 Ehemänner, 484 Eheweiber, 41 Witwer, 88 Witwen, 382 ledige Mannspersonen, 417 ledige Weibspersonen, 357 Kinder männlichen Gechlechts unter 12 Jahren, 386 Kinder weiblichen Gechlechts. Nach einem vor 10 Jahren gemachten Durchschnitt werden hier jährlich 96 Kinder geboren, 20 Paar kopuliert (verheiratet), jährlich sterben 24 erwachsene Personen und 32 Kinder" (Staatsarchiv Marburg 340 Ebersberg, 456 1/2).- Ein Namensverzeichnis der evangelischen Einwohner Gersfelds von 1813 findet sich im "Gersfelder Rhönbote" Nr. 30-32/1987, die Namen der katholischen Einwohner in Nr. 28/1989.- 1813 lebten im Herrschaftsgebiet Gersfeld 813 Familien.

    Der Gersfelder Stadtbrand 1814

    Am 1. August 1814 brach in Gersfeld ein verheerender Brand aus. Darüber berichten die Akten (Staatsarchiv Marburg 112b/56) folgendes: "In wenigen Stunden sind 33 Wohnhäuser nebst 23 Scheunen und mehrere Nebengebäude ein Raub der Flammen geworden. Der Brand ist in der Scheune des Försters Kümmel ausgebrochen. (...) Als das Feuer ausgerbochen war, wurden sofort die Glocken geläutet, um Nachricht von diesem Unglück zu geben. Die Gersfelder Feuerspritze ward auf der Stelle herbeigeschafft, und obgleich diese bald nach ihrer Anwendung den Dienst versagte, bald wieder hergestellt, und nur zuletzt, wo alles schon niedergebrannt war, wurde solche (Feuerspritze) durch den vielen Gebrauch des unreinen Wassers ganz unbrauchbar. Wurden zur Beyschaffung des Wassers die Leute (mit Eimern oder sonstigen Gefäßen) in Reihen und Gliedern aufgestellt und von dem Amtmann Weikard und dem Scribenten (Ortssschreiber) Jüngert, welche beyde gleich nach Entstehungh des Brandes an Ort und Stelle waren, angeleitet, (...) es wurden auch, um die Verbreitung des Brandes zu hindern, an mehreren Stellen, wo man bey der großen Hitze beykommen konnte, Gebäude eingerissen." Als die Feuerspritzen von Weyhers und Bischofsheim zum Helfen ankamen, war es schon zu spät. Als Brandursache vermutete man, dass die Knechte des Försters Kümmel und Valtin Streck, die "kecke Tabakraucher" seien, in der Scheune geraucht hätten. Es wurde aber bestätigt, dass niemand die Beschuldigten "an diesem Tage Tabak rauchen gesehen" habe. Die Ursache des Brandes blieb also unklar und konnte auch in der Folgezeit nicht geklärt werden. Es waren 33 Familien obdachlos geworden und hatten all ihre Habe verloren. Als Gründe dafür, daß dieser Brand so verheerende Folgen hatte, wird Folgendes angegeben: Die Dachziegeln waren zur Abdichtung mit Strohfiedern unterlegt, die brennend vom Wind weitergetrieben worden waren, außerdem standen die Häuser und Scheunen eng beieinander und waren aus Holz gebaut, in denen auch noch große Holz- und Reisigvorräte lagen. - Die Akten berichten 1815 weiter: "Der größte Theil dieser abgebrannten Gebäude ist zwar der dahier bestehenden Brandversicherungs-Anstalt einverleibt, und es ist bereits die Verfügung erlassen worden, daß den Eigenthümern die erhobene Entschädigungssumme von 28.485 Gulden aus der Kasse vergütet werde. "Diese Summe reichte aber für diesen großen Schaden bei Weitem nicht aus". Dazu kam, dass einige Hausbesitzer nicht versichert waren - Hausrat und Vorräte waren damals sowieso nicht im Versicherungsschutz einbegriffen. Die Not der Geschädigten war also groß, man wandte sich deshalb an die Behörde um Genehmigung einer Sammlung für die "Abgebrannten". Der König von Bayern erlaubte eine Sammlung in Unterfranken und im Main-Rezat-
    Kreis; diese Sammlung mussten aber die Bürgermeister dieser
    Kreise selbst durchführen und die Beträge der Regierung aushändigen. Es gingen insgesamt über 3000 Gulden ein, z. B. aus Kissingen 8 fl (Gulden) 64 kr (Kreuzer), aus Waldfenster 2 fl 19 kr, aus Premich 3 fl 11 kr, aus Aschach 3 fl 42 kr, aus Frauenroth 2 fl 24 kr, aus Platz und Geroda 4 fl 11 kr. Weitere Spenden liefen später noch ein. Die Gersfelder bedankten sich herzlich dafür, denn diese Spenden waren dringend nötig. Die Geschädigten stellten den Antrag, beim Neubau aus Kostengründen auch das Untergeschoss in Holz erbauen zu dürfen, anstatt wie vorgeschrieben aus Stein, was aber nur in jenen Fällen genehmigt wurde, wenn unter der Wohnung ein Viehstall aus Stein errichtet wurde. Die Namen der Geschädigten sind im "Gersfelder Rhönboten" Nr. 17/1988 veröffentlicht worden.

    Das Patrimonialamt Gersfeld

    Nachdem Ende des alten römisch-deutschen Reiches 1806 fielen die Herrschaftsgebiete Gersfeld und Tann an das neu gebildete Großherzogtum Würzburg. Als 1814 Würzburg, also auch Gersfeld, Schackau und Tann, an Bayern kamen, wurden wegen dieser "Besitznahme" in allen Orten des ehemaligen Großherzogtums Würzburg "abzuhaltende Kirchenfeierlichkeiten" angeordnet. Gersfeld stand aber auch weiterhin unter der "Herrschaft" der Frohberger; denn die bayerischen Adligen - somit auch die Frohberger in Gersfeld - wurden damals als "Staatsbeamte" mit der Verwaltung und der niederen Gerichtsbarkeit ihrer Güter beauftragt. So entstand 1806 das "Patrimonialamt Gersfeld", das 1820 zum "Herrschaftsgericht Gersfeld" erhoben wurde. Der damalige Amtmann der Gräfin in Gersfeld war Ignaz Weikard. (Über ihn findet sich Näheres in "Leben in der Rhön" S. 102-114.) Auch in Tann und Schackau wurden amtliche Patrimonialgerichte gebildet.- Das Herrschaftsgericht Gersfeld bestand bis 1843, als die Grafen von Frohberg gegen eine Entschädigung auf die Gerichtsbarkeit in ihrem Gebiet verzichteten und sie an den bayerischen Staat übertrugen. Sie waren nun nur noch private Gutsbesitzer. Graf Ludwig von Frohberg richtete deshalb für seine Besitzungen eine eigenes privates Rentamt in Gersfeld ein, das 1867 staatlicherseit anerkannt wurde (Staatsarchiv Marburg 180 Gerfeld Nr. 662).- Die Ereignisse von 1848 beseitigten in Bayern alle noch verbliebenen gutsherrlichen Gerichtsgebiete, so auch in Gersfeld, Tann und Schackau. Als ein Gesetz 1861 in Bayern die Verwaltung von der Justiz trennte, wurden für Verwaltung und für Justiz voneinander unabhängige Behörden geschaffen: In Gersfeld entstand für die Verwaltung der hohen Rhön ein Bezirksamt, zu dem die Orte die ehemaligen Amtsgebiete von Tann, Hilders und Weyhers gehörten. Neuer Bezirksamtmann in Gersfeld wurde 1861 Franz Joseph Traut. Zur Unterbringung des neuen Bezirksamtes in Gersfeld wurden "Lokalitäten" angekauft (Staatsarchiv Marburg 112d/151), und die Verwaltungs- Akten aus Hilders und Weyhers wurden nach Gersfeld gebracht (112d/515).- Als Justizbehörden bestanden damals in der hohen Rhön die Amtsgerichte Bischofsheim, Weyhers und Hilders; Gersfeld wurde justizmäßig dem Landgericht Bischofsheim zugeordnet. Die "Gendarmerie- Nebenstation" Gersfeld wurde 1862 in eine "Brigadestation" umgewandelt (112d/782).

    Nach dem preußisch-österreichischen Krieg von 1866, in dem u. a. Bayern und Kurhessen mit Österreich gegen Preußen verbündet waren, annnektierte das siegreiche Preußen dann Kurhessen und andere mit Österreich verbündete Staaten. Kurhessen wurde als Teil der neuen Provinz Hessen- Nassau dem preußischen Staat einverleibt. Das besiegte Bayern musste die Gebiete Gersfeld und Orb an Preußen abtreten. Nach ersten Plänen Bismarks hätte Bayern nach dem verlorenen Krieg sogar 25 Bezirksämter an Preußen abtreten sollen: das wären große Gebiete der Pfalz gewesen, ferner Kulmbach, Kronach und Hof mit ihrem Umland, dann das Gebiet um Kitzingen, Hammelburg und Brückenau bis zur fuldischen Grenze, also fast ein Fünftel des damaligen Bayern mit 500.000 Einwohnern. Doch Bismark schlug sehr bald eine wesentlich gemäßigtere Linie ein; anscheinend hatte er mit seinen maßlosen Forderungen nur Bayern für ein Bündnis mit Preußen gefügig machen wollen, was ihm dadurch auch gelang. Bei den Verhandlungen bestand er dann nur noch auf einer "Grenzregulierung"; es kamen 1866 also nur die Bezirksämter Gersfeld und Orb an Preußen, dazu musste allerdings von Bayern noch eine Kriegskosten-Entschädigung von 30 Millionen Gulden an Preußen gezahlt werden.- In Kassel wurde 1866 ein preußischer Administrator für Kurhessen eingesetzt, der nun auch für Gersfeld zuständig war. Seine Bekanntmachung vom 20. 12. 1866 (Staatsarchiv Marburg 165/33) ließ zwar die bisherigen Behörden bestehen, besetzte sie aber mit neuen Leuten und gab für sie u. a. folgende Anordnungen: "Nachdem Seine Majestät der König geruht haben, durch Allerhöchste Ordre vom 30. 11. 1866 mir die obere Leitung der Civilverwaltung in den ehemals bayerischen Gebietstheilen, dem Landgerichtsbezirke Orb und dem Bezirksamte Gersfeld, zu übertragen, so übernehme ich diese Verwaltung mit dem Tage, mit dem die Königlich Bayerische Regierung dieselbe abgibt. Die bisherigen domicilirten (bestehenden) Behörden bleiben vorläufig mit ihren bisherigen Befugnissen bestehen und erhalten die Bezeichnung Königlich Preußische Behörden. (...) Für die bisher zu den Rentämtern Brückenau und Bischofsheim gehörig gewesenen Gemeinden wird ein Rentamt zu Gersfeld errichtet. Die Instanz über dem Bezirksamt zu Gersfeld ist die Königliche Regierung zu Fulda, über dem Bezirksamt zu Orb die Königliche Regierung zu Hanau." Auch andere Polizei- und Verwaltungsgesetze und die hessische Gerichtsverfassung wurden nun im Bezirksamt Gersfeld eingeführt (Staatsarchiv Marburg 180 Gf. 433 und 444).

    Erste preußischer Bezirksamtmann in Gersfeld wurde Georg Philipp Theodor Schilling (* 1824), der bisher
    Kreissekretär in Hünfeld war. Er fand sich am 28. Dezember 1866 in Gersfeld ein, da an diesem Tage die bestellten bayerischen und preußischen "Vollziehungs-Commissionen" anwesend waren. Schilling informierte sich dabei "über die Organisation der Büros und über alle Besonderheiten des Dienstes", so dass "alsbald nach dem Abtreten der seitherigen Beamten die Verwaltung des Bezirks ihren ununterbrochenen Fortgang findet". Auch über die übrigen Amtsstellen zog er Erkundigungen ein, so dass er die neuen preußischen Beamten einweisen konnte. Zwei der jetzt fungierenden Amtsschreiber wünschten "im Dienste zu verbleiben". Der Fuldaer Regierungsrat Althaus wirkte bei der Abwicklung in Gersfeld mit. Die Übergabe fand im Januar 1867 statt. Darüber berichtete Schilling am 15. Januar an die preußische Regierung in Fulda: "Ich verfehle nicht, Königlicher Regierung gehorsamst anzuzeigen, dass gestern Mittag um 12 Uhr die förmliche Übergabe des Bezirks Gersfeld an die Krone Preußens durch die beiderseitigen Herren Hoheitscommissarien stattgefunden hat und dass ich hiernächst die Verwaltung des Bezirksamtes in Gemäßheit des mir ertheilten Auftrages und nach vorheriger Einführung durch Herrn Regierungsrath Althaus übernommen habe."- Die Proklamation Kaiser Wilhelms vom 12. 1. 1867 an die "Einwohner vormaliger bayerischer Landesteile" begann mit folgenden Worten: "Durch das Patent, welches ich heute vollzogen habe, vereinige ich Euch, Einwohner bisheriger Bayerischer Lande, mit meinen Unterthanen, Euren Nachbarn und Deutschen Brüdern. (...) Eure kriegstüchtige Jugend wird sich ihren Brüdern in Meinen anderen Staaten zum Schutze des Vaterlandes treu anschließen; mit Freude wird die Preußische Armee die tapferen Bayern empfangen. (...) Das walte Gott!" - Am 13. 7. 1867 berichtete der Gersfelder Bezirksamtmann Schilling an die Regierung, "dass nunmehr die Wegweiser, Ortstafeln und andere öffentliche Zeichen mit den preußischen Landesfarben versehen sind" (Staatsarchiv Marburg 180 Gersfeld Nr. 426).

    Das bisherige Bezirksamt Gersfeld wurde Ende 1867 als
    Kreis Gersfeld in das Königreich Preußen integriert. Zum
    Kreis Gersfeld gehörten die ehemaligen Herrschaften Gersfeld, Schackau und Tann, das ehemalige würzburgische Amt Hilders, der östliche Teil des ehemaligen fuldischern Amtes Bieberstein und das ehemalige fuldische Oberamt Weyhers. Erster Landrat wurde der bisherige Gersfelder Bezirksamtmann Schilling. Er starb 1871; sein Nachfolger wurde Ferdinand August Ochs. Nach desssen Tod 1879 wurde Georg Keßler kommissarisch mit der
    Kreisleitung betraut, 1880 erhielt er die Ernennung zum Landrat. Ihm folgten Gustav Paul Theodor Krekeler von 1883 bis 1889, dann Ernst von Marcard bis 1900, Hans Freiherr von Dörnberg bis 1913, Philipp Nirnheim bis 1920 und Dr. Heinrich Wiechens bis 1932, in welchem Jahr der
    Kreis Gersfeld mit dem
    Kreis Fulda zusammengelegt wurde

    (Quelle: Stadt-Homepage)



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